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Kap13
Beschlüsse
des Edikts von 543 und des Konzils von 553 (Auszug)
13.1 Das
Edikt von 543 (s. Kapitel XI,
2)
13.2 Die Entscheidungen gegen den
Origenismus im Jahre 553
13.3 Die Entscheidungen gegen die "Drei
Kapitel" im Jahre 553 |
13.1 Das Edikt
von 543 (s. Kapitel XI,
2) Das Edikt, das Kaiser Justinian „contra
Origenem" erließ, enthält 9 Canones. Es spricht den Bann
über Origenes aus und ebenso auch über alle, die die Lehre
des Origenes für richtig halten oder verteidigen. Anlass für
dies Edikt waren die Kämpfe der origenistischen Mönche in
Palästina (Isochristen). Die Canones des Ediktes sind auf
die von diesen Mönchen vertretene Lehrmeinung abgestimmt,
die nicht in allen Punkten mit der ursprünglichen Lehre des
Origenes übereinstimmt.
Canon l verwirft die Präexistenz der
Menschenseelen (damit ist auch der Gedanke an wiederholte
Erdenleben verworfen). Zu Canon 9: Die deutsche Übersetzung „Wiederbringung"
entstand aus dem griechischen Wort „Apokatastasis"; dieser
Begriffwurde bereits in Kapitel XII, 2 erläutert. Im
lateinischen Text findet man dafür: „restitutio et
redintegratio"; „restitutio" bedeutet: Wiederherstellung,
Zurückberufung, Begnadigung; „redintegratio" bedeutet:
Wiederholung. Diese beiden lateinischen Begriffe geben
wieder, was „Reinkarnation" eigentlich bedeutet, welchen
Sinn sie hat. Dazu ist jedoch noch zu bemerken, dass der
Begriff „Apokatastasis" nicht identisch ist mit
Reinkarnation - die Reinkarnation, also das Wiederkommen des
Menschen auf die Erde (als Mensch), ist nur eine Spanne
innerhalb des langen Weges der Apokatastasis, von dem
Origenes spricht.
Die Canones 1-9 sind in
Anlage 15-1
aufgeführt.
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13.2 Die
Entscheidungen gegen den Origenismus im Jahre 553
Kaiser Justinian ließ den Origenismus der
palästinensischen Mönche (s. Kapitel XIII,1) im Jahre 553
durch 15 Canones „contra Origenem sive Origenistas"
verdammen; dies geschah nach seiner Anweisung durch dieselbe
allgemeine Synode, die etwas später die „Drei Kapitel"
verdammte (s. Kapitel XI, 4).
Anmerkung des Arbeitskreises Origenes:
Viele Dogmatiker sind der Überzeugung, dass dies kein
gültiger Konzilsbeschluss ist, weil die
Verdammungstexte vor der offiziellen Eröffnung des Konziles,
ohne Anwesenheit des Papstes und nur von einem Teil der
Eingeladenen auf Intervention des Kaisers Justinian
beschlossen wurden. Die 15 Canones tauchen auch in der Liste
der Lehramtlichen Entscheidungen bei
http://theol.uibk.ac.at/leseraum/texte/250.html nicht
auf.
Canon l verwirft die Präexistenz der Seelen (vgl.
Kapitel XIII, 1) und enthält im griechischen Text wieder den
Begriff „Apokatastasis", diesmal ins Deutsche übersetzt mit
„Wiederherstellung". Ebenso enthält auch Canon 14 im
Griechischen den Begriff „Apokatastasis", auch wieder
übersetzt mit „Wiederherstellung".
Die Canones 1-15 sind in
Anlage 15-2
enthalten.
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13.3
Die Entscheidungen gegen die "Drei Kapitel" im Jahre 553
Nach Weisung des Kaisers Justinian
verurteilte die 5. allgemeine Synode zu Konstantinopel die
„Drei Kapitel" in 14 Canones (s. Kapitel XI, 4). Diese
Canones befassen sich mit der Trinität, der Menschwerdung
Christi und speziell mit den „Drei Kapiteln" (s. Kapitel XI,
3).
In Canon 11 werden Häretiker verdammt,
die bereits von den vergangenen vier Synoden verdammt worden
waren; Origenes ist zum ersten Mal in diesem Canon in die
Reihe der Häretiker eingefügt. Canon 11 lautet:
„Wenn jemand nicht Arius,
Eunomius, Macedonius, Apollinarius, Nestorius, Eutyches,
Origenes mit ihren frevelhaften Schriften verdammt, und alle
anderen Häretiker, die von der heiligen katholischen und
apostolischen Kirche und von den bereits genannten heiligen
vier Konzilien verdammt und verurteilt wurden, und die,
welche an etwas Gefallen gefunden haben oder Gefallen
finden, was den zuvor genannten Häretikern ähnlich ist und
bis zu ihrem Tod in ihrer Gottlosigkeit verblieben sind oder
verbleiben, so sei er verdammt."45
Was den Gedanken der
Reinkarnation betrifft, so wird der ganze Komplex
„Präexistenz — Seelenwanderung", in dem auch die
Reinkarnation (mehrmaliges Kommen auf die Erde als Mensch)
enthalten ist, sowohl durch die Beschlüsse von 543 als auch
von 553 verworfen.
Die Canones 1-14 sind in
Anlage 15-3 enthalten
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